Allgemeine Vertrags- und Mietbedingungen Reisemobil
Zahlung/Kaution
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von Fr. 500.- innert 10 Tagen zu zahlen. Solange die Anzahlung nicht bei der Vermieterin eingetroffen ist, kann diese das Fahrzeug weitervermieten. Danach gelten die Annullationsbedingungen. Die Kaution von Fr. 1’500.- für Selbstbehalte und die Miete sind bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Die Kaution ist nicht Bestandteil der Miete.
Annullation
Bei einer Annullation ist der gesamte Mietbetrag wie folgt geschuldet:
– Bis 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
– 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
– 29 bis 00 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises
Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung wird empfohlen.
Mietbeginn
Die Miete beginnt am Freitag auf dem Betriebsgelände der Vermieterin, zwischen 15 und 17 Uhr (ausser Feiertagen). Der genaue Übernahmezeitpunkt wird in jedem Fall vorgängig mit dem Mieter abgemacht.
Mietende
Die Rückgabe des Fahrzeuges ist am Freitag, bis spätestens 10 Uhr, ebenfalls auf dem Betriebsgelände der Vermieterin (ausser Feiertagen). Das Fahrzeug muss mit aufgefülltem Diesel-/AdBluetank zurückgebracht werden. Bei nicht aufgefüllten Tanks, werden Fr. 4.00 pro Liter Diesel und Fr. 5.00 pro Liter AdBlue verrechnet. Bei verspäteter Rückkehr wird pro angefangene Stunde Fr. 100.- belastet. Kann die Vermieterin darüberhinausgehende Unkosten belegen, gehen diese ebenfalls zulasten des Mieters. Bei vorzeitiger Rückkehr besteht kein Anrecht auf Entschädigung durch die Mieterin. Bei rechtzeitiger Rückgabe des unbeschädigten und innen sauber gereinigten Fahrzeuges wird die Kaution innerhalb von 10 Tagen an den Mieter zurückerstattet (unter Vorbehalt von Schäden, die erst nach der Aussenreinigung festgestellt werden). Allfällige Beschädigungen werden gemäss Rückgabeprotokoll verrechnet.
Fahrer
Der Mietvertrag bezieht sich nur auf den Mieter. Zusätzliche Fahrer müssen auf dem Vertrag aufgeführt sein. Der Fahrer muss in jedem Fall 21 Jahre alt und mindestens seit 24 Monaten im Besitz des gültigen Fahrausweises (Kat. B bis 3,5t) sein. Das Weitervermieten und Lernfahrten sind untersagt.
Wagen / Gebühren
Der Mietwagen wird in sauberem und fahrbereitem Zustand, mit aufgefülltem Kühler, AdBlue, Dieseltank und Ölstand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, nach Bedarf Wasser, AdBlue und Öl nachzufüllen, das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benützen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen trägt der Mieter die volle Verantwortung. Er haftet auch für alle Folgen von Verkehrsverstössen wie Bussen, Übertretungen von Verkehrsvorschriften und Überschreitungen von Parkzeiten. Gehen entsprechende Rechnungen bei der Vermieterin ein, werden sie dem Mieter weiterverrechnet. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 an. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, nötige Umweltplaketten zu beschaffen. Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten. Bei Nichteinhaltung werden die Erneuerungskosten für Vorhänge, Polster etc. weiterverrechnet.
Haftpflicht
Im Mietpreis ist die Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung eingeschlossen, Selbstbehalt Fr. 1’000.- pro Schadenfall zulasten des Mieters
Kasko
Der Mieter ist für jede Beschädigung oder für den Verlust des Mietwagens der Vermieterin gegenüber haftbar. Das Fahrzeug ist durch die Vermieterin vollkaskoversichert, Selbstbehalt Fr. 1’500.00 pro Schadenfall zulasten des Mieters. Schäden an der Inneneinrichtung, Markise oder Fahrradträger sind nicht gedeckt, ausser wenn sie die Folgen eines Unfalls sind. Diebstahl, Feuer, Glas und Wildschäden Selbstbehalt Fr. 200.00 pro Schadenfall zulasten des Mieters. Zerkratzte Fenster werden weiterverrechnet. Persönlich Gegenstände sind ausgeschlossen.
Schäden/Reparaturen
Im Rahmen der Fahrzeugübergabe wird ein detailliertes Protokoll über bestehende Beschädigungen aufgenommen. Für Schäden, die während der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter haftbar. Notwendige Reparaturen sind immer zuerst der Vermieterin zu melden. Diese entscheidet ob und wo der Wagen repariert wird. Ohne Einwilligung der Vermieterin dürfen Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug nicht vorgenommen werden. Für eine allfällige Rückerstattung von Reparaturkosten sind immer die Originalrechnungen und Quittungen der Vermieterin zu übergeben. Die Vermieterin behält sich vor, Reparaturen nach Ende der Mietsaison durchzuführen.
Unfall
Sofortige Verständigung der Vermieterin und der Polizei. Es muss in jedem Fall das Europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und ein Polizeirapport erstellt werden. Notieren der Namen und Adressen der Personen, welche am Unfall beteiligt sind, sowie der anwesenden Zeugen. Vermeiden jedes mündlichen oder schriftlichen Versprechens an Drittpersonen bezüglich Vergütungen an Geschädigte. Bei Missachtung dieser Vorgabe, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Allfällige Heimschaffung des Unfallfahrzeuges nur nach Absprache mit der Vermieterin. Eine Insassenversicherung ist nicht inbegriffen.
Endreinigung
Am Ende der vereinbarten Miete ist das Fahrzeug innen sauber gereinigt (inkl. Garagenraum, Führerhaus und Kühlschrank) zurückzugeben. Insbesondere Toilette und Toilettentank müssen geleert und sauber sein. Der Abwassertank muss leer sein. Für notwendige Nachreinigungen wird eine Entschädigung nach Aufwand (Fr. 60.-/Std.), bzw. für nicht gereinigte Toilette pauschal Fr. 100.- erhoben. Die Aussenreinigung ist im Mietpreis inbegriffen.
Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet persönlich weder dem Mieter noch Dritten gegenüber für einen Unfall während der Mietdauer. Ebenso wenig haftet die Vermieterin für jeden Schaden, der dem Mieter dadurch entstehen sollte, dass sich am Fahrzeug irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert oder Zeitverlust verursacht. Falls das gemietete Fahrzeug in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn aus Gründen, die von der Vermieterin nicht beeinflusst werden konnten, nicht fahrbereit gemacht werden kann, bemüht sich diese ein Ersatzfahrzeug zu organisieren, ist dazu aber nicht verpflichtet. Gelingt ihr dies nicht, hat sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten, ohne irgendwelche über die Rückvergütung bezahlter Miete und Kaution hinausgehende Entschädigung. Jeder Mieter ist verpflichtet, sich über die jeweiligen Strassenverkehrsgesetze der Länder die er bereist zu informieren. Bei Verkehrswiderhandlung haftet der Mieter. Die Camperland AG behält sich vor, Wagen mit verschiedenen Grundrissen einzusetzen, soweit sie den grundlegenden Daten entsprechen. Es werden aber in jedem Fall neuwertige Fahrzeuge sein. Alle Massangaben sind unverbindlich. Im Bedarfsfall können die genauen Daten nachgefragt werden.
Gerichtsstand
Ist am Sitz der Vermieterin.
Oktober 2026 / Änderungen vorbehalten





